Allâhu Ta^âlâ ließ die Zuhilfenahme der Propheten und Heiligen (Awliyâ´) – zu ihren Lebzeiten und nach ihrem Tod – ein Grund für die Erfüllung unserer Bitten sein.
Die Zuhilfenahme ist die Bitte an Allâh, mit der Erwähnung eines Propheten oder Heiligen Gutes entstehen zu lassen oder Schaden abzuwenden, zu Ehren desjenigen, den man dabei zu Hilfe nimmt. Die Bitte wird an Allâh gerichtet, weil die Propheten und Heiligen keinen Schaden und keinen Nutzen erschaffen, jedoch bitten wir Allâh, unsere Anliegen ihnen zu Ehren in Erfüllung gehen zu lassen, indem wir z. B. sagen: „O Allâh, ich bitte dich, zu Ehren des Gesandten ﷺ , darum, dass mein Anliegen in Erfüllung geht und mein Kummer zerstreut wird.“ Die Zuhilfenahme der Propheten und Heiligen ist somit in ihrer An- und Abwesenheit erlaubt. Der Hilferuf zu den Propheten und Heiligen ist ebenfalls erlaubt, wie die gesetzesmäßigen Beweise dieses belegen, denn der Gesandte Gottes ﷺ brachte einem Blinden bei, den Gesandten zu Hilfe zu nehmen. Der Blinde nahm dann den Gesandten Gottes ﷺ zu Hilfe und Allâhu Ta^âlâ ließ ihn wieder sehen. Der Gesandte Gottes ﷺ brachte ihm bei, zu sagen:
“اللهم إني أسالك وأتوجه إليك بنبيك محمد نبي الرحمة يا محمد إني أتوجه بك إلى ربي في حاجتي لِتُقْضَى لِي “
Die Bedeutung lautet: „O Allâh, ich bitte Dich und wende mich an Dich, mittels des Propheten Muhammad, dem Propheten der Gnade, o Muhammad, mittels dir wende ich mich an Allâh mit meinem Anliegen, damit es in Erfüllung geht.“
Dieser Blinde war nicht beim Propheten ﷺ anwesend, als er dieses Bittgebet aussprach, wie der Überlieferer – der Gefährte ^Uthmân Ibn Hunayf – dieses belegte, indem er sagte: „Bei Allâh, weder gingen wir auseinander, noch blieben wir lange zusammen, bis der Mann zurückkehrte und sehen konnte.“
Durch die Worte „bis der Mann zurückkehrte“ wissen wir, dass dieser Mann nicht anwesend war, als er den Gesandten Gottes ﷺ zu Hilfe nahm.
Die Zuhilfenahme der Propheten und Heiligen, während ihrer Abwesenheit oder nach ihrem Tod, ist somit keine Anbetung eines anderen außer Gott. Dasselbe gilt für das Rufen eines Lebendigen oder Verstorbenen, für das Verehren, für den Hilferuf und für das Aufsuchen eines Grabes von einem Heiligen zwecks der Segenserlangung. Die Anbetung ist nämlich die höchste Stufe des Gehorsams und der Demut; und einige Gelehrte sagten: „Die Anbetung ist die höchste Demut und sie darf nur Allâh entgegengebracht werden.“
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